Ausschüsse des Stadtrats Bayreuth

Soweit nicht anders aufgeführt, werden die Ausschüsse der Stadt Bayreuth gebildet nach Art. 32 und 33 Gemeindeordnung (GO), § 2 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth sowie §§ 6 und 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth. Den Vorsitz in allen Ausschüssen – mit Ausnahme des Rechnungsprüfungs- und des Konzessionsvergabeausschusses – führt Oberbürgermeister Dr. Andreas Zippel.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Dr. Stefan Specht, Thomas Ebersberger, Stefan Schuh
SPD: Christiane Angerer, Thomas Bauske, Sandro Kolb
Grüne: Dr. Klaus Wührl-Struller, Florian André Unterburger
BG: Stephan Müller, Karsten Schieseck
AfD: Maximilian Maul, Jonas Kellner
Linke: Eckhard Sabarth
JB: Ina Medick
FDP: Luisa Funke-Barjak
DU: Dr. Wolfgang Gruber

Zuständigkeit:

  • Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Zivil- und Katastrophenschutzes, des Gewerbewesens, des Schulwesens, des Fremdenverkehrs, der Wohnungshilfe, der öffentlichen Einrichtungen ohne Stadtwerke, des Gesundheitswesens, die Angelegenheiten des Finanzwesens, insbesondere die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die zum Haushalt gehören, wenn sie bis zu 100.000 EURO 50 v. H., bis zu 250.000 EURO 20 v. H., bis zu
    500.000 EURO 10 v. H. des Einzelansatzes oder eines vergleichbaren Einzel­ansatzes nicht überschreiten;
  • Abschluss, Änderung oder Beendigung von Mietverträgen, Pachtverträgen oder anderen Nutzungsverträgen seitens der Stadt oder der von der Stadt verwalteten Stiftungen, wenn diese eine wesentliche Bedeutung für die Stadt oder die Stiftung haben;
  • die Verfügung über Vermögen der Stadt oder der von der Stadt verwalteten Stiftungen, insbesondere Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Schenkungen und Darlehenshingaben, Verzicht auf Ansprüche, Annahme und Ausschlagung von Nachlässen oder Vermächtnissen sowie alle gleichartigen Geschäfte, den Erwerb städtischen Eigentums durch städtische Bedienstete;
  • die Annahme und Ausschlagung von Schenkungen sowie den Abschluss von Sponsoringverträgen jeweils ab einem Geldwert von über 5.000,-€;
  • der Erlass von Bußgeldbescheiden nach dem Gesetz über Ordnungswidrig­keiten, wenn eine Geldbuße 5.000 EURO oder mehr betragen soll;
  • die Angelegenheiten der Beteiligungsverwaltung;
  • die Beratung der von der Verwaltung für die Haushaltsplanung erarbeiteten Mittelvorgaben pro Referat sowie der Beschluss über jährliche Budgetvorgaben für die Referate;
  • die Beratung des Haushaltsentwurfes, sobald dieser von der Verwaltung vorgelegt wird sowie von Nachtragssatzungen und die Beratung der Finanz­planung;
  • die Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung, insbesondere Erhaltung, Erweiterung und Unterstützung gewerblicher Betriebe, Behörden und ähnlicher Institutionen;
  • die Angelegenheiten der Repräsentation von größerer Bedeutung und die Regelung der Vertretung der Stadt in überregionalen Verbänden unter Beachtung des gesetzlichen Vertretungsrechts des Oberbürgermeisters nach Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung;

als Ferienausschuss

  • während der Stadtratsferien in der Zeit vom 1. August bis 11. September die Erledigung aller Aufgaben, für die sonst der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist.
  • Aufgaben, die der Beschlussfassung des Stadtrates gesetzlich (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO) bzw. nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth (§ 1) zugewiesen sind, darf der Haupt- und Finanzausschuss nur erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Beteiligten, für die Stadt oder für die Allgemeinheit bis zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können.

Der Haupt- und Finanzausschuss ist nicht zuständig für Angelegenheiten, die Kraft Gesetz von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen.

Gebildet nach Art. 17, 18 und 19 AGSG, § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth sowie § 3 der Satzung für das Stadtjugendamt Bayreuth.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
8 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder oder vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind

Beratende Mitglieder:
Leiter/in des Stadtjugendamtes;
1 Jugend-, Familien- oder Vormundschaftsrichter
1 Mitglied aus dem Bereich der Schule oder Schulverwaltung
1 Vertreter der Agentur für Arbeit
1 Vertreter des Jobcenters Bayreuth Stadt
1 Vertreter der Erziehungsberatung
die Gleichstellungsbeauftragte
1 Polizeibeamter oder Polizeibeamtin
1 Vertreter des Stadtjugendringes,
Vorsitzender oder von ihm Beauftragter
(sofern nicht schon als stimmberechtigter Vertreter)
1 Mitglied der Katholischen Kirche
1 Mitglied der Evangelischen Kirche
1 Mitglied der Evangelisch-Reformierten Kirche
1 Mitglied der Israelitischen Kultusgemeinde
1 Mitglied der Islamischen Glaubensgemeinschaft

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Ingrid Heinritzi-Martin, Dr. Silke Launert
SPD: Susan Gilster, Dr. Eva Pfeifer
Grüne: Gabi Hemmer
BG: Dr. Torsten Lange
AfD: Jonas Kellner
JB: Christopher Süss

Weitere stimmberechtigte Mitglieder:
3 Vertreter der Wohlfahrtsverbände:
Diakonisches Werk, Stadtmission Bayreuth; Arbeiterwohlfahrt; Paritätischer Wohlfahrtsverband

3 Vertreter des Stadtjugendringes:
Stadtjugendring, Evangelische Jugend, Schützenjugend

Zuständigkeit:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt über Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der dafür im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel und der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung des Stadtrats in Fragen der Jugendhilfe gehört werden und Stellung nehmen vor Entscheidungen des Stadtrats und anderer beschließender Ausschüsse, die für die Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien und/oder für die Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt von Bedeutung sind. Weitere Aufgaben sind:

  • Entwicklung von Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Stadtgebiet und für die Vernetzung und koordinierte Zusammenarbeit der bestehenden Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen
  • Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Entwicklung von Problemlösungen
  • Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung oder Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie für eine kinder- und familienfreundliche Umwelt
  • Entwicklung und laufende Fortschreibung der örtlichen Jugendhilfeplanung; Vorbereitung der Beschlussfassung über die örtliche Jugendhilfeplanung durch den Stadtrat
  • Vorberatung des Abschnitts „Jugendhilfe“ des Haushaltsplans.
  • Förderung der Träger der freien Jugendhilfe (der Jugendhilfeausschuss kann hierfür Fördergrundsätze oder -richtlinien beschließen)
  • Beschlussfassung über die öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Stadtgebiet nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit Art. 32 Abs. 1 Nr. 1 AGSG (der Jugendausschuss kann hierfür Anerkennungsgrundsätze oder -richtlinien beschließen)
  • Erlass einer Geschäftsordnung für den Jugendausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r (3. Bürgermeister Thomas Bauske)
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Thomas Ebersberger, Stephan Nitschke, Franz-Peter Wild
SPD: Jörg Grieshammer, Dr. Beate Kuhn, Dr. Oliver Ponsel
Grüne: Dr. Johanna Schmidtmann, Florian André Unterburger
BG: Dr. Torsten Lange, Georg Kämpf
AfD: Jonas Kellner, Tobias Peterka
Linke: Jannick Metz
JB: Christopher Süss
FDP: Dr. Stephan Huttner
DU: Dr. Christian Haag

Zuständigkeit:
Alle Angelegenheiten in Konzessionierungsverfahren im Hinblick auf die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Strom, Gas, Wasser sowie Fernwärme ohne Begrenzung nach oben.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Dr. Stefan Specht, Franz-Peter Wild, Ingrid Heinritzi-Martin
SPD: Thomas Bauske, Dr. Oliver Ponsel, Halil Tasdelen
Grüne: Florian André Unterburger, Dr. Klaus Wührl-Struller
BG: Georg Kämpf, Stephan Müller
AfD: Maximilian Maul, Shannon Küfner
Linke: Eckhard Sabarth
JB: Christopher Süss
FDP: Dr. Stephan Huttner
DU: Dr. Christian Haag

Zuständigkeit:
Angelegenheiten der Kultur- und Heimatpflege, der außerschulischen Bildung und der Wissenschaften, die Angelegenheiten aus den Bereichen Tourismus und Kreativwirtschaft, sofern diese nicht in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen, die nationalen und internationalen Kultur- und Städtepartnerschaften.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Mirko Matros, Christian Wedlich, Stephan Nitschke
SPD: Christiane Angerer, Sandro Kolb, Halil Tasdelen
Grüne: Ulf Boderius, Gabi Hemmer
BG: Georg Kämpf, Stephan Müller
AfD: Verena Dickschat, Shannon Küfner
Linke: Eckhard Sabarth
JB: Christopher Süss
FDP: Luisa Funke-Barjak
DU: Dr. Wolfgang Gruber

Zuständigkeit:
Alle Angelegenheiten des Sports, insbesondere des organisierten Sports in den Vereinen, des Sports im öffentlichen Raum und der Sportbetätigung der Bayreuther Bevölkerung, Ehrungen für herausragende Leistungen im Sport, die Nutzung der städtischen Sportinfrastruktur.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Franz-Peter Wild, Mirko Matros, Helmut Parzen
SPD: Dr. Oliver Ponsel, Halil Tasdelen, Sandro Kolb
Grüne: Dr. Klaus Wührl-Struller, Gabriele Hemmer
BG: Frank Hofmann, Stephan Müller
AfD: Maximilian Maul, Shannon Küfner
Linke: Jannick Metz
JB: Ina Medick
FDP: Luisa Funke-Barjak
DU: Dr. Christian Haag

Zuständigkeit:
Alle personellen Angelegenheiten der städtischen Beamtinnen/Beamten und tariflich Beschäftigten im Rahmen des Art. 43 GO und des Stellenplanes, die Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung und Verwaltungsreform.

Zusammensetzung:
7 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, davon 1 Vorsitzender

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Helmut Parzen, Dr. Wolfgang Gruber (DU)
SPD: Jörg Grieshammer
Grüne: Sabine Steininger
BG: Karsten Schieseck
AfD: Verena Dickschat
FDP: Luisa Funke-Barjak

Zuständigkeit:
Der Rechnungsprüfungsausschuss führt als Ausschuss besonderer Art die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse gemäß Art. 103 und 106 GO durch; er berät ferner die Feststellung und Entlastung vor.

Zusammensetzung:
Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth
Landrat des Landkreises Bayreuth
je 8 weitere Mitglieder der Stadt Bayreuth und des Landkreises Bayreuth

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Stefan Schuh, Christian Wedlich
SPD: Susan Gilster, Dr. Oliver Ponsel
Grüne: Eckhard Sabarth (Linke)
BG: Stephan Müller
AfD: Maximilian Maul
JB: Ina Medick

Zuständigkeit:
Der gemeinsame Regionalausschuss für Stadt und Landkreis Bayreuth befasst sich mit Angelegenheiten, welche die Stadt und den Landkreis Bayreuth gemeinsam berühren. Er dient insbesondere dazu, Planungen der einzelnen Beteiligten und das Tätigwerden von Einrichtungen aufeinander abzustimmen und die gemeinsame wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Ingrid Heinritzi-Martin, Stephan Nitschke, Christian Wedlich, Franz-Peter Wild
SPD: Dr. Beate Kuhn, Susan Gilster, Dr. Eva Pfeifer
Grüne: Dr. Klaus Wührl-Struller, Ulf Boderius
BG: Dr. Torsten Lange, Frank Hofmann
AfD: Jonas Kellner, Verena Dickschat
Linke: Jannick Metz
JB: Ina Medick
FDP: Luisa Funke-Barjak

Zuständigkeit:
Die grundsätzlichen und wesentlichen kommunalen Angelegenheiten des Sozialwesens (mit Ausnahme des Jugendhilfewesens), insbesondere auch die Beratung über die Bedarfsklärung und die Planung von Einrichtungen und Diensten, die zum Vollzug der Sozialgesetzbücher notwendig sind, Angelegenheiten aus den Bereichen Integration, Inklusion, Diversität und der Seniorenarbeit.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Dr. Stefan Specht, Helmut Parzen, Mirko Matros, Stephan Nitschke
SPD: Christiane Angerer, Susan Gilster, Halil Tasdelen
Grüne: Ulf Boderius, Dr. Johanna Schmidtmann
BG: Karsten Schieseck, Georg Kämpf
AfD: Jonas Kellner, Shannon Küfner
Linke: Jannick Metz
JB: Christopher Süss
FDP: Dr. Stephan Huttner

Zuständigkeit:

  • die Angelegenheiten des Bauwesens, des Städtebaus, der Stadtplanung, der Raumordnung und der Landesplanung, soweit relevante Belange der Stadt Bayreuth betroffen sind und nicht bereits grundlegende Beschlüsse des Stadt­rates bzw. des Stadtentwicklungsausschusses vorliegen.
  • des Straßen- und Brückenbaues, der Rad- und Fußwegeplanung, der Stadtentwässerung, der öffentlichen Gewässer, der öffentlichen Grünflächen,
  • die Widmung, Umstufung, Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; die Entscheidungen in bauaufsichtlichen Verfahren, soweit es keine Angelegenheiten der laufenden Verwaltung gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 20 sind und auch nicht der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 20 zuständig ist, weil es sich um eine grundsätzliche Angelegenheit der Stadtplanung handelt;
  • die Angelegenheiten der Entsorgungsbetriebe, des Verkehrslandeplatzes Bayreuth, des Südfriedhofes und des Krematoriums,
  • die Verfahren für den Bodenverkehr, soweit Grundzüge der Planung berührt werden,
  • des Denkmalschutzes,
  • den Vollzug des Besonderen Städtebaurechts (Zweites Kapitel Baugesetz-buch), soweit von fachbehördlichen Vorgaben abgewichen wird, die Änderung der Grenzen des Stadtgebietes, soweit unbewohntes Gebiet betroffen ist;
  • die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (insbesondere auch Kauf- und Wartungsverträge) sowie freiberufliche Leistungen aller Art ab dem in § 106 Abs. 2 GWB in Verbindung mit den dort genannten EU-Vergaberichtlinien festgelegten Wert ohne Begrenzung nach oben, bzw. Bauleistungen über 250.000 EURO Nettoauftragswert ohne Begrenzung nach oben, mit Ausnahme von Konzessionierungsverfahren im Hinblick auf die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Strom, Gas, Wasser sowie Fernwärme (vgl. Nr. 7) und soweit es sich nicht um Auftragserweiterungen gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 4 handelt,
  • Entscheidungen über Werbeanlagen, soweit sie durch die städtische Werbe­anlagensatzung nicht gedeckt sind,
  • die verkehrsregelnden Maßnahmen von erheblicher Bedeutung, insbesondere jene mit größerem finanziellen Aufwand oder weiträumiger Auswirkung;
  • die Vorlage der grundsätzlichen ganzjährigen Baustellenplanung,
  • die Angelegenheiten der Förderung der verkehrlichen Anbindung der Stadt Bayreuth, der Bahnanbindung und der Mobilitätsaspekte des ÖPNV;
  • alle Angelegenheiten des Umwelt- und Klimaschutzes von grundsätzlicher Bedeutung, die Abgabe von Stellungnahmen zu besonders umweltrelevanten Vorgängen im Einzelfall, insbesondere im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes, der Grünflächenplanung und des technischen Umweltschutzes, grundsätzliche Angelegenheiten des Immissionsschutzes; grundlegende wasserrechtliche Angelegenheiten und Verfahren, soweit diese über einfache Erlaubnisse, Bewilligungen, Genehmigungen einschl. Planfeststellungsverfahren nach den wasserrechtlichen Bestimmungen hinausgehen,
  • die Angelegenheiten der Stadtentwicklung.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
7 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Thomas Ebersberger, Stefan Schuh
SPD: Jörg Grieshammer
Grüne: Ulf Boderius
BG: Stephan Müller
AfD: Maximilian Maul
FDP: Luisa Funke-Barjak

Zuständigkeit:
Die Stundung und Gewährung von Teilzahlungen von mehr als sechs Monaten, mit einem Geldwert über 50.000 EURO im Einzelfall, die Niederschlagung und der Erlass von Forderungen und öffentlichen Gefällen über 25.000 EURO bis 250.000 EURO;