Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth wird direkt von Bayreuths Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er vertritt die Stadt nach außen, entscheidet in den laufenden Angelegenheiten der Stadt, vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse und ist Dienstvorgesetzter der städtischen Mitarbeiter. Er leitet und verteilt die Geschäfte der Stadtverwaltung auf die Referate und Dienststellen und sorgt für deren ordnungsgemäße Erledigung. Jedem Referenten ist ein bestimmter Geschäftsbereich zugeordnet. Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrats, beruft ihn ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen des Gremiums.