Stadtdistrikte und ihre Vorsteher/innen
Die Einteilung der Stadt Bayreuth in einzelne Stadtdistrikte geht auf eine langjährige Praxis zurück. Rechtsgrundlagen sind Artikel 39 Bayerische Gemeindeordnung und § 4 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth.
Die Stadt Bayreuth ist in 39 Stadtdistrikte eingeteilt. In jedem ist ein ehrenamtlicher Distriktvorsteher beziehungsweise eine ehrenamtliche Distriktvorsteherin tätig, der auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen bestellt wird und im Distrikt wohnen muss. Die Distriktsvorsteher/innen werden für die Dauer der Sitzungsperiode des Stadtrats, also für sechs Jahre, bestellt. Eine wiederholte Berufung in das Ehrenamt ist zulässig.