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Energiegewinnung durch Erdwärmesonden

Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlagen können vorteilhaft zur Energieeinsparung eingesetzt werden, indem die im Erdreich gespeicherte Wärme entzogen und genutzt wird. In der Regel werden zwei bis drei Bohrungen bis zur Basis des ersten ergiebigen Grundwasserleiters abgeteuft. In die Bohrungen werden die Sonden eingebaut, in denen in einem geschlossenen Kreislauf Sole zirkuliert.

Die Errichtung der Bohrungen ist in der Regel nach Art. 34 Bayerisches Wassergesetz bei der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen. Der Vordruck für die Anzeige kann heruntergeladen werden.

Ein Leitfaden über Erdwärmesonden ist auf der Internetseite des Bundesverbandes WärmePumpe (BWP) e. V. kostenfrei als Download erhältlich.

Ein wasserrechtliches Verfahren ist nur dann erforderlich, wenn ungünstige Untergrund- und Grundwasserverhältnisse vorliegen (z. B. gespanntes Grundwasser, problematischer Grundwasserleiter) oder wenn sensible Nutzungen entgegenstehen. In Wasserschutzgebieten sind Erdwärmesonden grundsätzlich nicht zulässig.

Detaillierte Informationen können der Internetseite des Bundesverbandes WärmePumpe (BWP) e. V. unter www.waermepumpe-bwp.de entnommen werden.

Grafik Erdwärmesonde

Amt für Umwelt- und Klimaschutz- Abt. Wasserrecht

Wilhelm-Pitz-Straße 1
Telefon: 0921 25-1414 oder 0921 25-1403
E-Mail: umweltamt@stadt.bayreuth.de

Weiterführende Links

www.waermepumpe-bwp.de
Leitfaden über Erdwärmesonden
Anzeige von Erdwärmesonden und Wärmepumpenanlagen