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09.05.2022

Lainecker Straße: Neugestaltung des Verkehrsraums geplant

Die beiden alternativen Planungsvarianten können ab sofort online und im Rathaus eingesehen werden

Im Planungsamt der Stadt Bayreuth liegen ab Montag, 9. Mai, die Entwürfe für eine neue Gestaltung des Verkehrsraums der Lainecker Straße aus. Die Pläne können bis einschließlich 7. Juni im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie stehen auch auf der Homepage der Stadt zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Stadt eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema in Laineck anbieten. Die Details hierzu werden gesondert rechtzeitig veröffentlicht.

Luftbild mit Straßenbenennungen und roter Markierung der Lainecker Straße
© Stadt Bayreuth

Die Verkehrsflächen an der Lainecker Straße befinden sich in einem unbefriedigenden Zustand. Die Straße erschließt die direkt anliegenden Grundstücke und übernimmt eine Verbindungsfunktion für die angrenzenden Stadtteilbereiche im Ortsteil Laineck und Rodersberg. Sie ist zudem Bestandteil der großflächig ausgewiesenen Tempo-30-Zone in Laineck. Aktuell ist ein Gehweg nur abschnittsweise vorhanden.

Durchgängiger Fußweg

Zu Behebung dieses Defizits ist ein durchgängiger Fußweg entlang der Straße und eine barrierefreie Gestaltung der Bushaltestellen geplant. Der östliche Anschluss der Lainecker Straße mit seinem bisher sehr großzügig gestalteten Knotenpunkt mit der Schützenstraße und Schlossstraße soll innerhalb der bestehenden Tempo-30-Zone ausgebildet werden. Daher ist eine Reduzierung der Fahrbahnflächen und ein teilweiser Rückbau des Einmündungsbereiches vorgesehen. Die notwendige Fußgängerquerung in Verlängerung der Goldkronacher Straße soll gestalterisch und bautechnisch hervorgehoben werden. Diesbezüglich wird in den Planentwürfen ein Plateaubereich vorgeschlagen.

Auf Basis dieser Planungsziele wurden zunächst zwei Varianten erarbeitet, die sich im Wesentlichen in der Ausprägung und Größe der Gehwegflächen unterscheiden. Die Berücksichtigung eines durchgängigen Gehwegs macht zwangsläufig eine Verringerung der Fahrbahnbreite gegenüber dem aktuellen Bestand erforderlich. Sie soll auch künftig für den Begegnungsverkehr bei reduzierter Geschwindigkeit (Tempo-30-Zone) ausreichend sein. Allerdings wird es notwendig sein, das Parken am Fahrbahnrand neu zu ordnen, um insbesondere die Durchfahrt von Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeugen sicherstellen zu können. In den Planentwürfen sind daher die künftigen Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum, die teilweise durch die Umgestaltung neu geschaffen werden können, dargestellt.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Soweit eine persönliche Einsichtnahme im Rathaus gewünscht wird, wird um eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten. Die Mitarbeiter/innen des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag zur Verfügung.