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04.10.2021

Lesung mit Thomas Meyer

Der Schweizer Autor kommt im Rahmen des Jahresthemas “1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland” ins ZENTRUM

Im Rahmen des städtischen Programms zum Jahresthema „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ kommt der Schweizer Autor Thomas Meyer am Mittwoch, 6. Oktober, um 19 Uhr, zu einer Lesung nach Bayreuth in den Europasaal des Zentrums. Das Kulturamt der Stadt Bayreuth veranstaltet diese in Kooperation mit der Buchhandlung Breuer.

Thomas Meyer
© Lukas Lienhard | Diogenes Verlag

Thomas Meyer wurde 1974 in Zürich geboren. Nach einem abgebrochenen Studium der Jurisprudenz ergriff er 1997 den Beruf des Werbetexters und begann gleichzeitig, im Internet Kolumnen zu publizieren. 2012 veröffentlichte er seinen ersten Roman mit dem Titel »Wolkenbruchs wunderliche Reise in die Arme einer Schickse«. Das Buch, in Standardsprache mit jiddischen Einsprengseln verfasst, handelt von den Liebesnöten eines jungen orthodoxen Zürcher Juden und wurde ein großer Erfolg.

In Bayreuth wird Thomas Meyer aus der 2019 veröffentlichen Fortsetzung „Wolkenbruchs waghalsiges Stelldichein mit der Spionin“, einem satirischen Politthriller, lesen. Zum Inhalt: Nach dem Bruch mit seiner frommen jüdischen Familie wird Motti Wolkenbruch von Schicksalsgenossen aufgenommen. Wie sich bald zeigt, haben die aber weit mehr als nur Unterstützung im Sinn: Sie trachten nach der Weltherrschaft. Bisher allerdings erfolglos. Erst als Motti das Steuer übernimmt, geht es vorwärts. Doch eine Gruppe von Nazis hat das gleiche Ziel.

Eintrittskarten zum Preis von acht Euro sind online unter www.tickets.kulturamt.bayreuth.de sowie an der Theaterkasse, Opernstraße 22 (geöffnet: Montag bis Freitag: 10 bis 17 Uhr; Samstag: 10 bis 14 Uhr) erhältlich.

Corona-Regeln

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt die 3G-Regel. Dann ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis erforderlich, das beim Einlass ins Zentrum vorgezeigt werden muss. Das Einlasspersonal des Veranstalters überprüft die Dokumente. Zulässig sind ein PCR-Test oder PoC-PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt), ein POC-Antigentests (höchstens 24 Stunden alt) oder ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht des Veranstalters vorgenommener Selbsttest.

Von der Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises sind ausgenommen:

  • Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenen-Nachweises (genesene Personen) sind,
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag,
  • Schüler/innen (Vorlage Schülerausweis), die regelmäßigen im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden,
  • noch nicht eingeschulte Kinder.