Informationen für Bauinteressenten
Grundsatzbeschluss zur gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB
Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“ hat der Bundesgesetzgeber neue Regelungen geschaffen, um die Genehmigung von Wohnbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Dazu gehören insbesondere § 31 Abs. 3 (n.F.), § 34 Abs. 3b und § 246e BauGB. Für die Anwendung aller drei Vorschriften ist eine gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB erforderlich.
Der Stadtrat der Stadt Bayreuth hat daher am 25.03.2026 Grundsätze für dieses neue Zustimmungsverfahren beschlossen (siehe Link unten). Damit ist festgelegt, nach welchen Maßstäben die Stadt Bayreuth entsprechende Wohnbauvorhaben beurteilt. Eine Zustimmung nach § 36a BauGB kommt nur dann in Betracht, wenn die mit dem Grundsatzbeschluss festgelegten Kriterien erfüllt sind.
Sieht die Verwaltung die Möglichkeit einer Zustimmung, entscheidet hierüber der Stadtrat nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die gemeindliche Zustimmung versagt.
Wichtig: Bauinteressenten werden gebeten, Wohnbauvorhaben, für die eine gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB in Betracht kommen kann, frühzeitig vor Antragstellung mit dem Stadtplanungsamt und dem Bauordnungsamt abzustimmen. So kann im Vorfeld geklärt werden, ob die Voraussetzungen für ein entsprechendes Verfahren grundsätzlich vorliegen. Diese Vorabstimmung ist für eine geordnete und zügige Bearbeitung besonders wichtig.
Wohnbaustrategie
Der Stadtrat der Stadt Bayreuth hat im April 2026 eine Fortschreibung der im Oktober 2020 beschlossenen Wohnbaustrategie verabschiedet. Ziel dieser Weiterentwicklung ist es, die Schaffung von neuem Wohnraum angesichts veränderter wirtschaftlicher und förderrechtlicher Rahmenbedingungen gezielt anzukurbeln und gleichzeitig ein ausreichendes Angebot an gefördertem und bezahlbarem Wohnraum nachhaltig zu sichern.
Kernpunkte und rechtliche Umsetzung
Die Umsetzung der Wohnbaustrategie erfolgt weiterhin rechtlich verbindlich durch städtebauliche Verträge im Rahmen der Bauleitplanung. Damit stellt die Stadt sicher, dass wesentliche Planungsziele der Wohnraumentwicklung bei der Schaffung neuen Baurechts tatsächlich realisiert werden.
Anpassung der Quote für geförderten Wohnungsbau
Um Investitionen in den Wohnungsstandort Bayreuth attraktiver zu gestalten, sieht die fortgeschriebene Strategie unter anderem folgende Parameter vor:
- Mindestanteil: Der festgelegte Anteil an gefördertem Wohnungsbau (in der Regel 20 %) bleibt ein zentrales Instrument zur sozialen Ausgewogenheit.
- Sonderregelung für Großprojekte: Ab einer Schwelle von 30.000 m² Geschossfläche soll eine Quote von 15% zum Einsatz kommen, um der erhöhten wirtschaftlichen Komplexität und den Erschließungslasten solcher Großprojekte Rechnung zu tragen.
- Alternative Angebote: Neu integriert wurden Regelungen für preisgedämpfte Wohnungen sowie für barrierefreie Quartiere und gemeinschaftliche Wohnformen in begründeten Einzelfällen, um auf die vielfältigen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung einzugehen.
Förderprogramme
Von staatlicher Seite gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten zum Bau bzw. Erwerb „der eigenen vier Wände“ im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Die Förderungen erhält, wer bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt.
Formulare für Bauherren
Die Stadt Bayreuth bietet eine Reihe wichtiger Formulare für künftige Bauherren in digitalisierter Form zum Download an
Aktuelle Wohnbaugebiete und Einzelgrundstücke
Informationen zu den aktuellen Wohnbaugebieten der Stadt Bayreuth. Für Auskünfte und Erläuterungen steht das Grundstücksamt der Stadt Bayreuth zur Verfügung.
Viele Wohnbaugrundstücke und Baulücken im Stadtgebiet sind jedoch in privater Hand, so dass Immobilienportale sowie Makler und Projektentwickler vor Ort hier als Ansprechpartner dienen. Auch wenn Sie auf der Suche nach einem Bestandsobjekt oder einer Eigentumswohnung sind, sind die Immobilienportale hilfreich.
Eintragung auf der Interessentenliste
Hier können Sie sich auf der Interessentenliste für Wohnbaugrundstücke der Stadt Bayreuth eintragen:
Sanierungscoaching durch Fachexperten
Sie besitzen eine leerstehende Immobilie oder ziehen einen Kauf in Betracht? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen eine geförderte Sanierungserstberatung, unter geringer Eigenbeteiligung (10%), in Anspruch nehmen.
Als Eigentümer oder Kaufinteressent einer leerstehenden oder mindergenutzten Immobilie können Sie sich im Vorfeld eines Umbauvorhabens die Chancen und Hindernisse sowie den Kostenrahmen abschätzen lassen. Die Details zu Förderbedingungen und Ablauf entnehmen Sie dem Informationsfolder.
Das Antragsformular für die geförderte Erstberatung können Sie hier online ausfüllen oder nehmen Sie mit dem Leerstandsmanagement Kontakt auf.
Sanierungs- und Baukompass
Die Leerstandskooperation der Regionen Bayreuth, Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge bieten mit dem Sanierungs- und Baukompass eine kostenfreie Handreichung für Sanierungsprojekte. Der Ordner enthält eine Informationsbroschüre mit Checklisten, wichtige Infos, Tipps und einen Leitfaden zum Thema Sanieren. Wenn Sie ein konkretes Bauprojekt in der Stadt realisieren, kann dieser bei den Baufachbehörden oder dem Leerstandsmanagement abgeholt werden. Die Informationsbroschüre gibt es auch als PDF.
Förderantrag für denkmalgeschützte Immobilien
Bei Fragen bzgl. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen oder stehen könnten (Bau- und Bodendenkmäler), erhalten Sie kompetente Auskünfte bei den Ansprechpartnern für Denkmalschutz des Bauordnungsamtes.
Bayreuther Immobilienmarktbericht 2024
Der Bericht enthält Daten und Zahlen aus dem Bayreuther Immobiliensektor. Er ist gegen eine Schutzgebühr von 60,00 € (bei Versand: 62,56 €) beim Bürgerdienst im Neuen Rathaus erhältlich (Inhaltsverzeichnis Immobilienmarktbericht 2024). Der Immobilienmarktbericht ist ebenfalls online gegen eine Schutzgebühr von 60,00 € als PDF-Datei abrufbar. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte, also die durchschnittlichen Lagewerte von Grundstücken innerhalb des Stadtgebietes, können gebührenfrei während der Geschäftszeiten persönlich in der Gutachtergeschäftsstelle der Bodenrichtwertkarte entnommen oder telefonisch erfragt werden. Zudem können sie über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-Bayern.de kostenpflichtig abgerufen werden. Die Gebühren betragen 25,00 € für eine Einzelauskunft und 200,00 € für die Dauerauskunft. Schriftliche Auskünfte können gegen eine Gebühr von 25,00 € auch bei der Gutachtergeschäftsstelle angefordert werden.
