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Gestaltungsrichtlinie

Der Anlass

Anlass zur Erstellung dieser Gestaltungsrichtlinie ist das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbes zur Umgestaltung der Bayreuther Innenstadt. Der Stadtrat hat am 19.03.2008 der vom 1. Preisträger, Architekten Hirner & Riehl vorgestellten Ausführungsplanung zugestimmt. Mit den Umbauarbeiten wurde im September 2008 begonnen.

Die Zielsetzung

Die Zielsetzung aus diesem Wettbewerb ist es eine attraktive, frequenzbringende, vitale Weiterentwicklung der Innenstadt zu erreichen. Durch architektonisch-städtebauliche Maßnahmen und durch Marketing-Ideen soll in der Innenstadt eine Aufwertung des Erscheinungsbildes und der Aufenthaltsqualität erreicht werden.

Ein wesentlicher Bestandteil zur Umgestaltung ist das System der 1000 Schirme für Bayreuth, welches auch das schwierige Thema der Sondernutzungsflächen (Warenpräsentation im öffentlichen Raum) elegant löst. Auf den Zielen des Wettbewerbes und den Planungen des 1. Preisträgers baut diese Gestaltungsrichtlinie auf.

Der öffentliche Raum

Er dient dem Gemeingebrauch aller. Gerade in der Innenstadt prägen private Sondernutzungen das Erscheinungsbild. Dazu zählen unter anderem: Warenauslagen, Werbeständer, Freistehende Überdachungen, Gastronomiemöblierung, Einfriedungen und Begrünungen, Bodenbeläge, Fahrradständer sowie Beleuchtung im öffentlichen Raum.

Grundsätzlich können und sollen Sondernutzungen die urbane Qualität des öffentlichen Raumes fördern.

Allerdings besteht auch die Gefahr, dass durch eine Überfrachtung mit privaten Stadtmöbeln, Möblierungselementen oder Werbeträgern und Warenauslagen etc. das Stadtbild beeinträchtigt und abgewertet werden kann.

Private Sondernutzungen sind in der Regel auf die Erregung von Aufmerksamkeit ausgelegt. Daher kann die Anzahl, räumliche Dichte und gestalterische Vielfalt durch die intensive optische Präsenz zu einer Auflösung der städtebaulichen Qualität der neu gestalteten Bayreuther Innenstadt führen.

Die Bayreuther Innenstadt

Sie ist durch eine hochwertige historische Bausubstanz geprägt und zeichnet sich gerade als Folge des Marktumbaus durch einen klar gegliederten und in einheitlichem Design zurückhaltend möblierten öffentlichen Raum aus.

Die Richtlinie

Mit dieser Richtlinie wird eine Grundlage geschaffen, private Sondernutzungen mit den Ansprüchen einer städtebaulich hochwertigen Gestaltungsqualität in Einklang zu bringen.

Mit der Anwendung dieser Richtlinie bei der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen soll eine gestalterisch anspruchsvolle und insgesamt geordnete Belegung des öffentlichen Raum mit privaten Nutzungen erreicht werden.

Die Richtlinie bindet die städtische Verwaltung in ihren Einzelfallentscheidungen und gewährleistet so die Gleichbehandlung aller Antragsteller. Sie zeigt Grundsätze in Form eines Gestaltungskonzeptes auf. Diese Grundsätze sind einzuhalten, unbeschadet der verkehrlichen und sonstigen bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zu beachtenden Belange. Das Gestaltungskonzept enthält eine Aufzählung geeigneter Beispiele, um die Grundsätze zu illustrieren. Diese dienen der Verwaltung und den Bürgern als Orientierung.

Dadurch wird das hochwertige Stadtbild der Bayreuther Innenstadt geschützt, ein Beitrag zur Steigerung der Aufenthaltsqualität geleistet und eine positive Auseinandersetzung mit der Nutzung und Gestaltung der Innenstadt gefördert.

Die Gestaltungsrichtlinie wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 30.09.2009 beschlossen.