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Konzepte

PV-Steuerungskonzept

Mit dem Ziel, die Standorte und die Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) und Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) im Stadtgebiet aktiv und positiv zu steuern, hat der Bayreuther Stadtrat in seiner Sitzung am 20.12.2023 das PV-Steuerungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Das Konzept befasst sich hierbei mit den beiden Anlagentypen, die aufgrund ihrer Flächenintensität besonders raumbedeutsam und potenziell konfliktbehaftet sind (FFPV/Agri-PV). Andere Formen der Gewinnung solarer Strahlungsenergie (Gebäude-PV, Garten-PV, Solarthermie, Urban-PV o.ä.) sind nicht Gegenstand des Konzeptes. Das PV-Steuerungskonzept stellt auf Grundlage einer sachlich-objektiven Potenzialstudie eine abgewogene und transparente Gesamtplanung dar, die beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Bauleitplanung und deren Umsetzung in Bayreuth zu berücksichtigen ist.

Gemüse unter Photovoltaik-Panels gepflanzt
© Jeson - stock.adobe.com
großflächige Photovoltaikanlage
© Jeson - stock.adobe.com

Kommunales Denkmalkonzept (KDK)
“Markgräfliches Opernhaus Bayreuth”

Das Markgräfliche Opernhaus gehört seit 2012 zum UNESCO-Weltkulturerbe.
Dies verpflichtet zum Schutz und zur Vermittlung des kulturellen Erbes für die gesamte Menschheit. Einen besonders behutsamen Umgang mit baulichen Entwicklungen im Umfeld der Erbestätte ist hierbei Grundvoraussetzung. Um anstehende bauliche Entwicklungen im Umfeld des Markgräflichen Opernhauses optimal zu steuern und negative Auswirkungen zu verhindern, wurde ein Kommunales Denkmalkonzept (KDK) erstellt. Die Stadt Bayreuth und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erstellte in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Reicher Haase Assoziierte das KDK Markgräfliche Opernhaus. Im Rahmen dessen wurden die städtebaulichen Werte des Opernhauses näher untersucht und deren Bedeutung für den OUV (Outstanding Universal Value oder außergewöhnliche universelle Wert) herausgearbeitet. Darauf aufbauend wurden planerische Rahmenbedingungen formuliert, welche Neuentwicklungen im Umfeld ermöglichen, ohne dass mit negativen Auswirkungen auf den OUV des Opernhauses gerechnet werden muss.

Eingangsansicht Markgräflichen Opernhaus - Sandsteinfassade mit Balkon, barocken Säulen und Skulpturen auf der Balustrade.
© Stadt Bayreuth

Kommunales Denkmalkonzept (KDK)
“Gassenviertel”

Der Bauausschuss hat am 17.10.2017 beschlossen, ein Kommunales Denkmalkonzept (KDK) für das Gassenviertel zu erstellen.
Das Gassenviertel umfasst im Wesentlichen die Südhälfte der mittelalterlichen Kernstadt Bayreuth zwischen Maximilianstraße, Kanzleistraße und Dammallee. Es besitzt eine hohe Dichte an denkmalgeschützter und erhaltenswerter Bausubstanz und liegt nahezu vollständig im Ensemble „mittelalterlicher und barocker Stadtkern Bayreuth“.
Die Bearbeitung des KDK „Bayreuth ‒ Gassenviertel“ erfolgt durch eine ARGE, bestehend aus dem Büro Reichert, Stadt & Denkmalpflege, Bamberg und dem Büro RSP Architektur+ Stadtplanung GmbH, Bayreuth.
Das Kommunale Denkmalkonzept gliedert sich in die folgenden drei Module:

Modul 2: Denkmalpflegeplan
Modul 3: Impulsprojekte

Aufbauend auf die Bestandserfassung aus Modul 1 wurden in Modul 2 die Stärken und Schwächen des Bearbeitungsgebietes aus städtebaulich-denkmalpflegerischer Sicht untersucht und anschließend Ziele für die zukünftige Entwicklung des Untersuchungsbereiches entwickelt.

© Reichert Stadt & Denkmalpflege

Integriertes räumliches Entwicklungskonzept (IRE) Bayreuth Stadt/Land

Die Interkommunale Kooperation „Markgräfliche Kulturregion Bayreuth/Land – Grüne Entwicklungsimpulse“ mit der Leitkommune Bayreuth war im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens in der Prioritätsachse 5 „Nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung“ des operationellen Programms EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) aufgefordert, bis zum Ende des Jahres 2014 ein integriertes räumliches Entwicklungskonzept (IRE) zu erstellen.

© Schirmer Architekten|Stadtplaner

Städtebauliches Einzelhandelsentwicklungskonzept (SEEK) für die Stadt Bayreuth

Der Bayreuther Stadtrat hatte 2005 das Städtebauliche Einzelhandelsentwicklungskonzept (SEEK) in der ursprünglichen Fassung als Gesamtkonzept erstmals gebilligt. Teil A des SEEK (Einzelhandel in Bayreuth) wurde als verbindliche Entwicklungskonzeption für zukünftige Planungen im Bereich des Einzelhandels beschlossen. Auch wenn sich das SEEK in der Umsetzung bewährt hat und die grundsätzlichen Zielvorgaben weiterhin Gültigkeit haben, ergab sich der Bedarf für eine SEEK-Teilfortschreibung 2018 zum einen aus konkreten Ansiedlungsbestreben einzelner Unternehmen mit räumlichem Schwerpunkt im Bayreuther Nordosten und zum anderen aus der erforderlichen Anpassung an die aktuellen Entwicklungen und Anforderungen des stets dynamischen Wirtschaftsfeldes „Einzelhandel“.

© Büro Dr. Donato Acocella

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Das integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für Bayreuth benennt künftige Leitlinien der Stadtentwicklung, ermittelt Teilräume im Stadtgebiet mit strukturellem Handlungsbedarf und entwirft für diese abgestimmte Entwicklungskonzepte. Mit dem Planwerk sind räumliche und thematische Schwerpunkte der künftigen Stadtentwicklung herausgearbeitet worden, diese sollen in den nächsten Jahren schrittweise – auch mit Hilfe von Städtebaufördermitteln – umgesetzt werden. Das ISEK enthält Empfehlungen zu Handlungsfeldern der Sachbereiche Städtebau, Wirtschaft und Sozialraum, zu zehn Handlungsorten sowie einen Katalog mit 30 sogenannten Leit- und Impulsprojekten.

Mobilitätskonzept der Stadt Bayreuth

Mit dem gesamtstädtischen Mobilitätskonzept sollen die strategischen Grundlagen für die Verkehrsplanung der nächsten Jahre gelegt und konkrete Maßnahmen der Verkehrsentwicklung vorbereitet werden. Im Frühjahr und Sommer 2023 wird zunächst eine umfassende Bestandsanalyse zum Verkehr in Bayreuth durchgeführt.

Fahrradfahrer begegnen einem Stadtbus auf einer belebten Straße.

Radverkehrskonzept der Stadt Bayreuth

Die Stadt Bayreuth ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK-BY). Ziel ist die Förderung der Nahmobilität, hier insbesondere des Radverkehrs, als wesentliches Element einer erfolgreichen Stadtpolitik für Klimaschutz, Umweltschutz und Gesundheitsvorsorge. Das Radverkehrskonzept baut auf den Empfehlungen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) auf und ist als Leitlinie für die zukünftige Förderung des Radverkehrs zu betrachten.

Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Bayreuth

In Bayreuth ist wie in vielen weiteren deutschen Städten eine Entwicklung zu beobachten, die einer Steuerung bedarf: Es werden zunehmend Anträge auf die Errichtung von Vergnügungsstätten wie (Mehrfach-)Spielhallen und Wettbüros gestellt. Diese Entwicklung kann städtebaulich negative Folgen haben, da durch eine zunehmende Ansiedlung von Vergnügungsstätten in einem Bereich der Stadt entsprechend negativ geprägte Stadträume entstehen können.

Nahversorgungskonzept

Erstmals 2004 hat die Stadt Bayreuth ein Nahversorgungskonzept für ihr Stadtgebiet erstellt. Seitdem wird das Konzept kontinuierlich fortgeschrieben. Im Rahmen der jüngsten Fortschreibung 2019 hat sich das Nahversorgungskonzept schwerpunktmäßig mit dem besonderen Handlungsbedarf im Bayreuther Osten befasst.

Innenstadtkonzept

Wie kaum ein anderes Thema hat die Frage, wie das Gesicht des Marktes in der Zukunft aussehen soll, die kommunalpolitische Debatte in Bayreuth belebt. Es wurde die Planung des Münchner Architekturbüros Hirner & Riehl, 1. Preisträger des städtischen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zur Neugestaltung des Marktes, umgesetzt.