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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen müssen, werden nach den Vorschriften des Besonderen Städtebaurechts vorbereitet und durchgeführt.

Entwicklungsmaßnahmen können für umfassende städtebauliche Neuordnungen in einem fest umgrenzten Gebiet eingesetzt werden. Sie sind vor allem dafür geeignet, Grundstücke für eine zügige Bebauung zu mobilisieren und die Entwicklungskosten zu finanzieren. Die Regelungen der §§ 165 bis 171 Baugesetzbuch über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen dienen insbesondere der Errichtung von Gemeinbedarfs und Folgeeinrichtungen und der Wiedernutzung brachliegender Flächen (z. B.  Konversion von Militär- oder Bahnflächen oder von Industrie und Gewerbebrachen).

Aktuelle städtebauliche  Entwicklungsmaßnahmen:

  • Entwicklungsbereich Markgrafenkaserne

Zur Wiedernutzung einer Konversionsfläche als Regionalzentrum für Logistik wurde das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gewählt. Die förmliche Festlegung des “Entwicklungsbereich ehemalige Markgrafenkaserne” erfolgte am 09. April 2010 in einer Größenordung von 27,8 ha.