Wahlen in Bayreuth

Hier finden Sie die Ergebnisse der Europa-, der Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen im Wahlkreis Bayreuth, die Ergebnisse der Kommunalwahlen in der Stadt Bayreuth, aktuelle Informationen zu Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene sowie zu Volksbegehren/Volksentscheiden auf Landesebene.
Aktuelles zur Oberbürgermeister/in-Wahl und Stadtratswahl 2026
Wahlvorschläge können eingereicht werden
Am Sonntag, 8. März 2026, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Bayreuth aufgerufen, einen neuen Stadtrat sowie einen neuen Oberbürgermeister beziehungsweise eine neue Oberbürgermeisterin zu wählen. Hierzu können ab Dienstag, 9. Dezember, Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. | mehr
Richtlinie zur Wahlplakatierung
Der Stadtrat Bayreuth hat eine Richtlinie zur Wahlplakatierung und Wahlwerbung im Stadtgebiet aus Anlass der am 8. März stattfindenden Kommunalwahlen beschlossen.| mehr
Wahlen im Überblick
| letzte Wahl | Wahlperiode | nächste Wahl | |
|---|---|---|---|
| Bundestagswahl | 23.02.2025 | 4 Jahre | voraussichtlich 2029 |
| Europawahl | 09.06.2024 | 5 Jahre | voraussichtlich 2029 |
| Landtagswahl | 08.10.2023 | 5 Jahre | voraussichtlich 2028 |
| Bezirkswahl | 08.10.2023 | 5 Jahre | voraussichtlich 2028 |
| Stadtratswahl | 15.03.2020 | 6 Jahre | 08.03.2026 |
| Oberbürgermeisterwahl | 15./29.03.2020 | 6 Jahre | 08.03.2026 |
Bürgerbegehren, Bürgerentscheide
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde von den Gemeindebürgern selbst entschieden werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden 1995 als Instrument in die Bayerische Verfassung sowie in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen. | Weitere Informationen
Volksbegehren, Volksentscheide
Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das gewählte Parlament ausgeübt. Ergänzend kann das Volk aber unmittelbar gesetzgebend tätig werden. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht werden. Hierfür muss es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt werden. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen ein Volksentscheid herbeizuführen. | Weitere Informationen
