Wahlen in Bayreuth

Stimmzettel werden aus einer Urne ausgeschüttet.

Hier finden Sie die Ergebnisse der Europa-, der Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen im Wahlkreis Bayreuth, die Ergebnisse der Kommunalwahlen in der Stadt Bayreuth, aktuelle Informationen zu Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene sowie zu Volksbegehren/Volksentscheiden auf Landesebene.

Aktuelles zur Oberbürgermeister/in-Wahl und Stadtratswahl 2026

Wahlvorschläge können eingereicht werden

Am Sonntag, 8. März 2026, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Bayreuth aufgerufen, einen neuen Stadtrat sowie einen neuen Oberbürgermeister beziehungsweise eine neue Oberbürgermeisterin zu wählen. Hierzu können ab Dienstag, 9. Dezember, Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. | mehr

Richtlinie zur Wahlplakatierung

Der Stadtrat Bayreuth hat eine Richtlinie zur Wahlplakatierung und Wahlwerbung im Stadtgebiet aus Anlass der am 8. März stattfindenden Kommunalwahlen beschlossen.| mehr

Wahlen im Überblick

 letzte WahlWahlperiodenächste Wahl
  Bundestagswahl 23.02.2025 4 Jahre voraussichtlich 2029
  Europawahl 09.06.2024 5 Jahre voraussichtlich 2029
  Landtagswahl 08.10.2023 5 Jahre voraussichtlich 2028
  Bezirkswahl 08.10.2023 5 Jahre voraussichtlich 2028
  Stadtratswahl 15.03.2020 6 Jahre08.03.2026
  Oberbürgermeisterwahl 15./29.03.2020 6 Jahre 08.03.2026

Bürgerbegehren, Bürgerentscheide

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde von den Gemeindebürgern selbst entschieden werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden 1995 als Instrument in die Bayerische Verfassung sowie in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen. | Weitere Informationen

Volksbegehren, Volksentscheide

Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das gewählte Parlament ausgeübt. Ergänzend kann das Volk aber unmittelbar gesetzgebend tätig werden. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht werden. Hierfür muss es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt werden. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen ein Volksentscheid herbeizuführen. | Weitere Informationen

Stadt Bayreuth – Einwohner- und Wahlamt
Neues Rathaus
Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 25-1208
Fax: 0921 25-1426
E-Mail: einwohneramt@stadt.bayreuth.de

So finden Sie das Einwohner- und Wahlamt im Neuen Rathaus!