Wahlen in Bayreuth

Hier finden Sie die Ergebnisse der Europa-, der Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen im Wahlkreis Bayreuth, die Ergebnisse der Kommunalwahlen in der Stadt Bayreuth, aktuelle Informationen zu Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene sowie zu Volksbegehren/Volksentscheiden auf Landesebene.
Aktuelles zur OB-Wahl und Stadtratswahl 2026
Stadt informiert online über die Ergebnisse
Die Ergebnisse der Stadtratswahlen und des 1. Wahlgangs der OB-Wahl vom 8. März finden sich auf den folgenden Seiten:
- OB-Wahl: https://online-dienste.bayreuth.de/wahlen/OB-Wahlen/2026/ergebnisse.html
- Stadtratswahl: https://online-dienste.bayreuth.de/wahlen/stadtratswahlen/2026/ergebnisse.html
Briefwahlantrag für OB-Stichwahl am 22. März 2026 beantragen
Hier können Sie die Briefwahlunterlagen für die OB-Stichwahl am 22. März beantragen.
Briefwahlbüro im Neuen Rathaus
Im Neuen Rathaus bleibt das Briefwahlbüro weiterhin geöffnet. Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen ab Mittwoch, 11. März, in Empfang nehmen und vor Ort in Wahlkabinen wählen.
Briefwahlbüro:
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13
Zimmer 123 – 126 (1. Obergeschoss)
Geöffnet:
Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 18 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 16 Uhr
Wahlen im Überblick
| letzte Wahl | Wahlperiode | nächste Wahl | |
|---|---|---|---|
| Bundestagswahl | 23.02.2025 | 4 Jahre | voraussichtlich 2029 |
| Europawahl | 09.06.2024 | 5 Jahre | voraussichtlich 2029 |
| Landtagswahl | 08.10.2023 | 5 Jahre | voraussichtlich 2028 |
| Bezirkswahl | 08.10.2023 | 5 Jahre | voraussichtlich 2028 |
| Stadtratswahl | 08.03.2026 | 6 Jahre | voraussichtlich 2032 |
| Oberbürgermeisterwahl | 15./29.03.2020 | 6 Jahre | 08./22.03.2026 |
Bürgerbegehren, Bürgerentscheide
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde von den Gemeindebürgern selbst entschieden werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden 1995 als Instrument in die Bayerische Verfassung sowie in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen. | Weitere Informationen
Volksbegehren, Volksentscheide
Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das gewählte Parlament ausgeübt. Ergänzend kann das Volk aber unmittelbar gesetzgebend tätig werden. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht werden. Hierfür muss es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt werden. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen ein Volksentscheid herbeizuführen. | Weitere Informationen
