Wahlen in Bayreuth

Stimmzettel werden aus einer Urne ausgeschüttet.

Hier finden Sie die Ergebnisse der Europa-, der Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen im Wahlkreis Bayreuth, die Ergebnisse der Kommunalwahlen in der Stadt Bayreuth, aktuelle Informationen zu Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene sowie zu Volksbegehren/Volksentscheiden auf Landesebene.

Aktuelles zur OB-Wahl und Stadtratswahl 2026

Stadt informiert online über die Ergebnisse

Die Ergebnisse der Stadtratswahlen und des 1. Wahlgangs der OB-Wahl vom 8. März finden sich auf den folgenden Seiten:

Briefwahlantrag für OB-Stichwahl am 22. März 2026 beantragen

Hier können Sie die Briefwahlunterlagen für die OB-Stichwahl am 22. März beantragen.

Briefwahlbüro im Neuen Rathaus

Im Neuen Rathaus bleibt das Briefwahlbüro weiterhin geöffnet. Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen ab Mittwoch, 11. März, in Empfang nehmen und vor Ort in Wahlkabinen wählen.

Briefwahlbüro:
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13
Zimmer 123 – 126 (1. Obergeschoss)

Geöffnet:
Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 18 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 16 Uhr

Wahlen im Überblick

 letzte WahlWahlperiodenächste Wahl
  Bundestagswahl 23.02.2025 4 Jahre voraussichtlich 2029
  Europawahl 09.06.2024 5 Jahre voraussichtlich 2029
  Landtagswahl 08.10.2023 5 Jahre voraussichtlich 2028
  Bezirkswahl 08.10.2023 5 Jahre voraussichtlich 2028
  Stadtratswahl08.03.2026 6 Jahrevoraussichtlich 2032
  Oberbürgermeisterwahl 15./29.03.2020 6 Jahre08./22.03.2026

Bürgerbegehren, Bürgerentscheide

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde von den Gemeindebürgern selbst entschieden werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden 1995 als Instrument in die Bayerische Verfassung sowie in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen. | Weitere Informationen

Volksbegehren, Volksentscheide

Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das gewählte Parlament ausgeübt. Ergänzend kann das Volk aber unmittelbar gesetzgebend tätig werden. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht werden. Hierfür muss es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt werden. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen ein Volksentscheid herbeizuführen. | Weitere Informationen

Stadt Bayreuth – Einwohner- und Wahlamt
Neues Rathaus
Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 25-1208
Fax: 0921 25-1426
E-Mail: einwohneramt@stadt.bayreuth.de

So finden Sie das Einwohner- und Wahlamt im Neuen Rathaus!