Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten. Gemeindeangehörige sind alle Gemeindeeinwohner. Rederecht haben ausschließlich natürliche Personen. Personen, die lediglich Liegenschaften im Stadtgebiet oder eine gewerbliche Niederlassung in Bayreuth haben, sind keine Gemeindeeinwohner.
Stimmberechtigt sind ausschließlich Gemeindebürger/innen. Gemeindebürger/innen sind die Gemeindeangehörigen, die in ihrer Gemeinde das Recht besitzen an den Gemeindewahlen teilzunehmen. Das sind alle Unionsbürger/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle Stimmberechtigten erhalten am Eingang zum Versammlungsraum gegen Vorlage ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses jeweils zwei Stimmkarten.
Am Einlass, sowie zu Beginn der Veranstaltung im Versammlungsraum, werden Wortmeldebögen verteilt und auch wieder eingesammelt. Falls Sie einen Antrag stellen, beziehungsweise ein Anliegen vorbringen möchten, füllen Sie diesen Wortmeldebogen bitte vollständig und gut lesbar aus. Einen Antrag formulieren Sie bitte so, dass über ihn mit „JA, ich stimme dem Antrag zu“ oder „NEIN, ich stimme dem Antrag nicht zu“ abgestimmt werden kann. Bei Ihrem Anliegen oder Ihrem Antrag muss es sich um eine gemeindliche Angelegenheit handeln.