OB, Stadtrat, Gremien
Stadtrat und Oberbürgermeister sind die Hauptorgane der Stadt Bayreuth. Sie werden in allgemeiner, freier und geheimer Wahl gewählt. Im März 2020 fanden in der Stadt Bayreuth erstmals Stadtratswahl und OB-Wahl zeitgleich statt.
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Oberbürgermeister und Bürgermeister
Der Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth wird direkt von Bayreuths Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er vertritt die Stadt nach außen, entscheidet in den laufenden Angelegenheiten der Stadt, vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse und ist Dienstvorgesetzter der städtischen Mitarbeiter. Er leitet und verteilt die Geschäfte der Stadtverwaltung auf die Referate und Dienststellen und sorgt für deren ordnungsgemäße Erledigung. Jedem Referenten ist ein bestimmter Geschäftsbereich zugeordnet. Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrats, beruft ihn ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen des Gremiums. Der Oberbürgermeister wird von zwei Bürgermeistern vertreten, die darüber hinaus noch zusätzliche Aufgaben wahrnehmen.
Gremien: Ausschüsse, Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen
Die gewählten Stadtratsmitglieder vertreten die Interessen der Bürger/innen im Stadtratsplenum sowie in den verschiedenen
Stadtbezirksvorsteher/innen und Ortssprecher
Die Stadt Bayreuth ist in 20 Stadtbezirke eingeteilt. In jedem ist ein ehrenamtlicher Stadtbezirksvorsteher beziehungsweise eine ehrenamtliche Stadtbezirksvorsteherin tätig, der/die auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen bestellt wird und im Bezirk wohnen muss. Die Stadtbezirksvorsteher/innen werden für die Dauer der Sitzungsperiode des Stadtrats, also für sechs Jahre, bestellt. Im ehemals eigenständigen Wolfsbach gibt es einen Ortssprecher, da der Stadtteil personell derzeit nicht im Stadtrat vertreten ist.
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