Qualifizierter Mietspiegel 2026

Ein qualifizierter Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene, nicht preisgebundene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter/innen und Vermieter/innen. Er schafft Rechtssicherheit und dient als anerkanntes Begründungsmittel bei Mieterhöhungsverlangen.

Der Mietspiegel 2026 wurde durch die von der Stadt Bayreuth beauftragte ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen neu erstellt. Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle zwei Jahre fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt werden (§ 558d Abs. 2 BGB).

Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 den qualifizierten Mietspiegel 2026 anerkannt. Er gilt vom 01.05.2026 bis 30.04.2028 und ersetzt den Mietspiegel 2024.

Titelseite des Mietspiegels 2026

Die ortsübliche Vergleichsmiete beinhaltet nur die reine Nettokaltmiete in Euro pro m², d. h. die sogenannten „Betriebs- oder Nebenkosten” sind in ihr nicht enthalten.

Neben Informationen zur Anwendbarkeit des Mietspiegels und Mieterhöhungsverfahren enthält die Mietspiegelbroschüre die Tabellen zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Hier können Sie die Dokumentation zum Bayreuther Mietspiegel 2026 als PDF-Datei herunterladen

Alternativ können Sie den Online-Mietenrechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Ihre Wohnung nutzen:  https://mietspiegel-berechnen.de/bayreuth2026

In Papierform ist die Mietspiegelbroschüre gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro am Bürgerdienst im Neuen Rathaus, im Verwaltungsgebäude Wilhelm-Pitz-Straße oder beim Wohnungsamt im Rathaus II erhältlich.