Logo der Stadt Bayreuth mit Verlinkung zur Startseite

Qualifizierter Mietspiegel 2022

Ein qualifizierter Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene, nicht preisgebundene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter/innen und Vermieter/innen. Er schafft Rechtssicherheit und dient als anerkanntes Begründungsmittel bei Mieterhöhungsverlangen.

Der Mietspiegel 2022 wurde durch das von der Stadt Bayreuth beauftragte ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Er beruht auf insgesamt 1.113 Datensätzen, die im Zeitraum von Juni bis Oktober 2021 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten sowie vermieteten Wohnungen von Vermieter/innen durch schriftliche und EDV-gestützte Befragung erhoben wurden.

Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 den qualifizierten Mietspiegel anerkannt. Er ist gültig vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2024.

Titelseite der Mietspiegelbroschüre mit Panorama-Aufnahme von Bayreuth

Die ortsübliche Vergleichsmiete beinhaltet nur die reine Nettokaltmiete in Euro pro m², d. h. die sogenannten „Betriebs- oder Nebenkosten” sind in ihr nicht enthalten.

Neben Informationen zur Anwendbarkeit des Mietspiegels und Mieterhöhungsverfahren enthält die Mietspiegelbroschüre die Tabellen zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Hier können Sie die Mietspiegelbroschüre kostenlos als PDF-Datei herunterladen
Hier können Sie die Dokumentation zum Bayreuther Mietspiegel 2022 kostenlos als PDF-Datei herunterladen

Alternativ können Sie den Online-Mietenrechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Ihre Wohnung nutzen: https://mietspiegel-berechnen.de/bayreuth2022

In Papierform ist die Mietspiegelbroschüre gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro am Bürgerdienst im Neuen Rathaus oder beim Wohnungsamt im Rathaus II erhältlich.