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Städtebauliches Einzelhandelsentwicklungskonzept (SEEK) für die Stadt Bayreuth – Teilfortschreibung 2018

Ziel der Teilfortschreibung 2018 war es, alle geplanten und zukünftigen Einzelhandelsgroßprojekte gesamtstädtisch einzuordnen, ihre Verträglichkeit insbesondere im Hinblick auf den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt zu prüfen sowie konkrete Entwicklungsempfehlungen zu erarbeiten, die eine gesamtstädtische und regionale Standortbalance gewährleisten.
In diesem Zusammenhang lag ein Hauptaugenmerk neben der Betrachtung der Auswirkungen von nicht zentren-/innenstadtrelevanten Kernsortimenten v. a. auf der Gewährleistung einer städtebaulichen Verträglichkeit von zentren-/innenstadtrelevanten (Rand-) Sortimenten an den Sonderstandorten außerhalb der Bayreuther Innenstadt.

Die Teilfortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, die der Bayreuther Stadtrat in seiner Sitzung am 24.10.2018 einstimmig beschlossen hat, gliedert sich in folgende Kapitel:

  • Ausgangslage und Aufgabenstellung
  • Einzelhandelssituation
  • Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt
  • Zielkatalog
  • Verkaufsflächenprognose
  • Aktualisierung der Bayreuther Sortimentsliste (Bayreuther Liste)
  • Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung

Die SEEK-Teilfortschreibung wurde vom Büro Dr. Donato Acocella, Stadt- und Regionalentwicklung, Nürnberg, Herrn Peter Helbig, gutachterlich erarbeitet.

Kofinanzierung mit Mitteln der Städtebauförderung

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