Das integrierte Klimaschutzkonzept
In der Sitzung vom 27.04.2022 hat der Bayreuther Stadtrat das umfangreiche integrierte Klimaschutzkonzept verabschiedet.
Es zeigt die Ausgangslage der Stadt Bayreuth in Bezug auf Treibhausgasemissionen und bietet einen strategischen Rahmen, sukzessive diese Emissionen im Stadtgebiet zu senken. Dafür wurde ein ambitionierter Maßnahmenkatalog erarbeitet, der über 100 kurzfristige Maßnahmen innerhalb von elf unterschiedlichen Handlungsfeldern skizziert und weitere Maßnahmen für eine langfristige Etablierung des städtischen Klimaschutzes listet. Das Klimaschutzkonzept soll fortwährend ergänzt und weiterentwickelt werden.
Ausgangssituation
Am Ökologisch-Botanischen Garten werden seit 1992 neben Temperatur, Niederschlagsmenge und Windgeschwindigkeit auch der Luftdruck und verschiedene Komponenten des Strahlungshaushaltes gemessen. Vorher waren Temperatur- und Niederschlagsdaten schon an anderem Ort in der Stadt gemessen worden, so dass eine Klimadatenreihe seit 1851 für die Stadt vorhanden ist.
- Die fünf kältesten Jahre waren allesamt vor 1957 und seit 2014 wurden vier der fünf wärmsten Jahre verzeichnet. Die lineare rote Trendlinie weist einen Erwärmungstrend von 4,3 °C in hundert Jahren auf. Das ist deutlich höher, als der globale Trend über Land von 2,6 °C pro hundert Jahre. Bayreuth ist also in hohem Maße von der Klimaerwärmung betroffen.
- Die Stadt hat sich einen konkreten Reduktionspfad für CO2e-Emissionen vorgenommen. Dabei geht es darum, tatsächliche dauerhafte Einsparungen im eigenen Energieverbrauch und damit verbundenen Emissionen sowie im eigenen Fuhrpark zu erzielen. Die anvisierten CO2e-Einsparungen, die durch Verzögerungen in Einzelprojekten nicht in voller Höhe verwirklicht wurden, werden an anderer Stelle unterstützt.
- In den vergangenen Jahren fand eine Reduktion der THG-Emissionen von jährlich 2,3 % statt. Bei einer gleichbleibenden Entwicklung der THG-Emissionen ist das Bayreuther Restbudget bereits 2024 aufgebraucht (Abb. 7) und eine Klimaneutralität nicht absehbar.
- Für eine Klimaneutralität bis 2038 (Erreichung des 1,75 °C – Zieles) muss eine deutlich verstärkte Reduktion der jährlichen THG-Emissionen erreicht werden. In dem folgenden rechnerischen Ansatz wird mit einer vollständigen Erreichung eines Null-THG-Emissionen-Ausstoßes gerechnet. Anhand der linearen Berechnung für die erforderliche THG-Emissionsminderung wird deutlich, dass eine jährliche Einsparung von 5,6 % (entspricht 36.960 t) gegenüber dem Ausgangsjahr 2021 notwendig ist, um 2038 klimaneutral zu sein.
- Bei der Betrachtung der THG-Emissionen können auch die Kompensationen (Ausgleichsmaßnahmen), wie der Einkauf von Ökostrom und Ökogas der Stadtwerke Bayreuth, berücksichtigt werden. Durch diese Kompensationen werden die jährlichen THG-Emissionen deutlich reduziert und die „Reichweite“ des Restbudgets verlängert.
Potenzialstudien
- Die Potenzialstudien befassen sich mit konkreten Wirkmöglichkeiten der Stadtpolitik und -verwaltung in unterschiedlichen Feldern des kommunalen Klimaschutzes. Dabei kommt es in großem Maße auf die Beurteilung des Ist-Zustandes, also den Überblick über bereits bestehende oder geplante Klimaschutzaktivitäten und das Bewusstsein zum Klimaschutz in der Stadt an und auf die generelle Machbarkeit und Sinnhaftigkeit von Maßnahmen für die Zukunft inklusive deren Potenzial für Emissionseinsparung, Bewusstseinsbildung oder Vernetzung von Akteuren.
- Liegenschaften
- Im Rahmen der Studie „Liegenschaften“ wurden in Abstimmung mit dem Hochbauamt fünf kommunale Gebäude auf Energieeinsparpotenziale geprüft. Außerdem wurde das Photovoltaikpotenzial (PV-Potenzial) für drei der Gebäude geprüft. Die Systempreise für Photovoltaikanlagen sind in den vergangenen Jahren so stark gesunken, dass die selbst produzierte Kilowattstunde heute meist deutlich günstiger ist als der Stromeinkauf beim Versorger. So liegen die Gestehungskosten bei einer Aufdachanlage unter 10 kWp in der Regel bei 10 bis 15 Cent pro kWh (netto) – auf 20 Jahre fest. Größere Anlagen produzieren zum Teil noch deutlich günstiger. Durch den Wegfall der EEG-Umlage, die in der Studie noch mitgerechnet ist, sind auch diese größeren Anlagen jetzt noch rentabler. Auch für Kommunen entsteht so ein wirtschaftlich sinnvolles Modell zur Nutzung erneuerbarer Energie in ihren eigenen Liegenschaften.
Etappenziele
- Die wärmebedingten Emissionen werden bis 2025 um 0,7 t CO2-Äq pro Person und Jahr, bis 2030 um 1,5 t CO2-Äq pro Person und Jahr verringert.
- Der Anteil der Photovoltaik am Gesamtstromverbrauch steigt auf mindestens 8%. Bis 2030 werden mehr als 15% des Strombedarfes durch Photovoltaikstrom abgedeckt.
- Bis 2024 ist das klimafreundliche Mobilitätskonzept erstellt.
- Die verkehrsbedingten Emissionen werden bis 2025 um 15%, bis 2030 um mehr als 30% reduziert.
- Bis Ende 2025 wird das Vorgehen für die fünf größten Stromverbraucher und die fünf größten Wärmeenergienutzer unter den Liegenschaften abgesteckt. Für mindestens zwei dieser Gebäude wird ein konkreter Sanierungsfahrplan vorgelegt.
- Bis 2022 entscheiden Stadt und Landkreis über einen Um- oder Neubau des Klinikums, damit die Klinikum Bayreuth GmbH ein fundiertes Klimaschutzkonzept entwickeln kann.
Handlungsfelder
- HF 1 Kommunales Bauen und Sanieren
- HF 2: Erneuerbare Energien
- HF 3: Städtebauliche Planung
- HF 4: Klimafreundliche Mobilität
- HF 5: Ernährung, Landwirtschaft, CO2-Senken und Kompensation
- HF 6: Abfall, Ressourcenschonung und Abwasser
- HF 7: Städtische Beteiligungen, Privatwirtschaft
- HF 8: Bürgerschaftliches Engagement & Vereine
- HF 9: Verwaltungsinterne Organisation
- HF 10 Bewusstsein, Bildung und Netzwerkarbeit
- HF 11: Anpassung an den Klimawandel
Maßnahmen
Kurzfristig
- Drei-Jahres-Aktionsplan (Mai 2022 – Nov 2025) → alle kurzfristigen Maßnahmen, die bis Ende 2025 angestoßen oder umgesetzt werden sollen
- Mit Ende des Zeitrahmens für den Drei-Jahres-Aktionsplan (2025) soll zunächst Bilanz gezogen werden, inwiefern die kurzfristigen Maßnahmen zur Zielerreichung beigetragen haben.
Mittelfristig
- 4 bis 7 Jahre
- Fortschreibung des bestehenden IKSK
- Entwicklung eines angepassten Maßnahmenkatalogs
Langfristig
- Fortschreibung des bestehenden IKSK
- Langfristig wird dem Bereich der Klimafolgenanpassung eine größere Bedeutung zukommen. Möglich wäre die Beauftragung eines Klimaanpassungskonzepts für die Stadt Bayreuth und Einstellung einer/s Klimaanpassungsmanager*in (förderfähig über die NKI)
Beteiligung
- Um wirkungsvollen Klimaschutz zu betreiben ist ein gesamtgesellschaftlicher Transformationsprozess nötig (vgl. HF 8 und HF 10). Daher ist es wichtig die Öffentlichkeit mitzunehmen bei der Umsetzung von städtischen Klimaschutzmaßahmen, Bewusstsein für Klimaschutz zu schaffen und zum Handeln zu motivieren.
- Dazu sollen zum einen die Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Bayreuth von Anfang an transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt werden.
- Zum anderen soll das Bewusstsein für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel bei verschiedenen Zielgruppen aktiv gestärkt werden.
Förderkennzeichen: 67K14409
Vorhabenlaufzeit: 01.09.2020 – 15.11.2022
Link zum Fördermittelgeber: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen