Radverkehrskonzepte

Anlass und Ziel

Die Stadt Bayreuth ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK-BY). Ziel ist die Förderung der Nahmobilität, hier insbesondere des Radverkehrs, als wesentliches Element einer erfolgreichen Stadtpolitik für Klimaschutz, Umweltschutz und Gesundheitsvorsorge. Ein Aufnahmekriterium für die Mitgliedschaft in der AGFK-BY ist die Aufstellung und Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes, insbesondere im Bereich der Radverkehrsnetzplanung. Die Radverkehrskonzepte bauen auf den Empfehlungen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) auf und sind als Leitlinie für die zukünftige Förderung des Radverkehrs zu betrachten.

Planungsstand

Der Stadtrat hat im Jahr 2014 das städtische „Radverkehrskonzept“ und im Jahr 2022 das „Radverkehrskonzept für Pendlerstrecken“ jeweils als Leitlinie zur Radverkehrsförderung beschlossen. Durch das zusammenfassende Leitbild aus dem städtischen Radverkehrskonzept mit 12 Punkte-Programm (siehe Nr. 11) werden dementsprechend die Handlungsschwerpunkte für die fahrradfreundliche Stadt Bayreuth festgeschrieben.

Seit Beschlussfassung wurden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, die in den Konzepten verankert sind, umgesetzt. Im Bereich des städtischen Radverkehrskonzeptes ist bereits ein Großteil der benannten Infrastrukturmaßnahmen am Hauptroutennetz realisiert worden. Auch am Pendlerstreckennetz wurden in den letzten Jahren zahlreiche Verbesserungen vorgenommen.

Inhalt des städtischen Radverkehrskonzeptes

Im Mittelpunkt des städtischen Radverkehrskonzeptes stand die Festlegung, Untersuchung und Maßnahmenplanung für ein Hauptroutennetz für den Alltagsradverkehr. Ergänzend wurden weitere ausgewählte Bausteine für die Entwicklung einer fahrradfreundlichen Stadt Bayreuth erarbeitet:

Ausgangslage und Zielsetzung, Beteiligungsprozess und Gründe zur Förderung des Radverkehrs

Aktuelle rechtliche und technische Rahmenbedingungen

Kurzbeschreibung und Daten zu den 18 Hauptrouten

Kostenschätzung und Empfehlungen zur Prioritätensetzung für die Umsetzung des Hauptroutennetzes

Aktuelle Prioritätenliste und graphische Darstellung:

Allgemeine und örtliche Unfallanalyse der polizeilich erfassten Radverkehrsunfälle in den Jahren 2010-2012

Grundsätzliche Anforderungen, Bestandsanalyse und Abstellbedarf an ausgewählten Standorten, Empfehlungen

Nutzen und Ziele, Anforderungen, Analyse und Handlungsempfehlungen

Anforderungen und Arbeitsfelder für Kommunikationsstrategien, Bewertung und Handlungsbedarf sowie Empfehlungen zur Kommunikationsverbesserung und Servicesteigerung

Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen und Folgerungen des Radverkehrskonzeptes als „12-Punkte-Programm“

Inhalt des Radverkehrskonzeptes für Pendlerstrecken

Das Radverkehrskonzept für Pendlerstrecken ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landkreises und der Stadt Bayreuth. Es stellt die konzeptionelle Grundlage für eine zielgerichtete Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Stadt-Land-Verflechtungsbereich dar. Das erarbeitete Pendlerstreckennetz besteht aus insgesamt elf Pendlerstrecken. Bestandteil des Konzeptes war die Identifizierung von Schwachpunkten und Entwicklung von Maßnahmen für deren Beseitigung entlang von wichtigen Radpendlerrouten.

Anstehende Fortschreibung der Radverkehrskonzepte

Entsprechend den Empfehlungen des Mobilitätskonzeptes wird die Fortschreibung der Radverkehrskonzepte derzeit vorbereitet. Im ersten Schritt erfolgte bereits im Rahmen des Mobililtätskonzeptes eine gezielte Empfehlung für Routenanpassungen am geplanten Radverkehrsnetz. Die weiteren Planungsschritte umfassen insbesondere einen Abgleich dieses Routenkonzeptes mit neuen Vorgaben aus den technischen Regelwerken (ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) und eine weitere Gliederung des Routennetzes. Darauf aufbauend können die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen abgeleitet und ein neues Maßnahmenprogramm aufgelegt werden.

Ansprechpartner

Herr Hertrampf
Telefon: 0921 251475
Telefon: 0921 251476

E-Mail: radverkehr@stadt.bayreuth.de

Inhaltliche Bearbeitung: Stadtplanungsamt