Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde von den eigenen Gemeindebürgern selbst entschieden werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden erst 1995 als Instrument in die Bayerische Verfassung sowie in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen.