Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt. Ergänzend kann das Volk aber unmittelbar gesetzgebend tätig werden. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht werden. Hierfür muss es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt werden. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen ein Volksentscheid herbeizuführen.
Außerdem muss jeder Beschluss des Landtags auf Änderung der Verfassung dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden.
Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren und Volksentscheid bietet das Bayerische Staatsministerium des Innern auf seiner Homepage an | mehr
Zur Abstimmung standen folgende, vom Bayerischen Landtag am 20.6.2013 beschlossene Änderungen der Verfassung des Freistaats Bayern:
Für das Volksbegehren waren in der Stadt Bayreuth 55.354 Einwohner stimmberechtigt. Während der Eintragungsfrist vom 14. – 27.10.2021 erfolgten in Bayreuth 708 gültige Eintragungen (1,28 %)
Für das Volksbegehren waren in der Stadt Bayreuth 57.200 Einwohner stimmberechtigt. Während der Eintragungsfrist vom 31.1. – 13.2.2019 erfolgten in Bayreuth 11.086 gültige Eintragungen (19,38 %).
Für das Volksbegehren waren in der Stadt Bayreuth 56.855 Einwohner stimmberechtigt. Während der Eintragungsfrist vom 3. – 16.7.2014 erfolgten in Bayreuth 1.816 gültige Eintragungen (3,2 %).
Für das Volksbegehren waren in der Stadt Bayreuth 57.107 Einwohner stimmberechtigt. Während der Eintragungsfrist vom 17. – 30.1.2013 erfolgten in Bayreuth gültige 8.918 Eintragungen (15,63 %).