Logo der Stadt Bayreuth mit Verlinkung zur Startseite

Stadtdistrikte und ihre Vorsteher/innen

Die Einteilung der Stadt Bayreuth in einzelne Stadtdistrikte geht auf eine langjährige Praxis zurück. Rechtsgrundlagen sind Artikel 39 Bayerische Gemeindeordnung und § 4 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth.

Die Stadt Bayreuth ist in 39 Stadtdistrikte eingeteilt. In jedem ist ein ehrenamtlicher Distriktvorsteher beziehungsweise eine ehrenamtliche Distriktvorsteherin tätig, der auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen bestellt wird und im Distrikt wohnen muss. Die Distriktsvorsteher/innen werden für die Dauer der Sitzungsperiode des Stadtrats, also für sechs Jahre, bestellt. Eine wiederholte Berufung in das Ehrenamt ist zulässig.

Die Hauptaufgabe der Distriktvorsteher/innen hat sich im Laufe der Zeit kaum verändert. Nach wie vor besteht sie darin, als Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Stadtverwaltung zu fungieren und den Bürgern Hilfestellung zu geben. Sie sollen die enge Verbindung zwischen der Bevölkerung einerseits und der Verwaltung andererseits fördern sowie Wünsche und Anliegen der Bewohner/innen ihres Stadtdistrikts entgegennehmen, prüfen und weitergeben.

Die Arbeit der 39 Damen und Herren, die heute das Amt des Distriktvorstehers ausüben, trägt ganz wesentlich zum problemlosen Funktionieren einer großen Stadtverwaltung bei. Durch ihre Mithilfe ist es möglich, Missstände gerade in Außenbezirken, in denen städtische Mitarbeiter nicht ständig präsent sein können, schnell und unbürokratisch beseitigen zu lassen. Aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern sind sie eine wertvolle Stütze, auf die die einzelnen Dienststellen der Stadtverwaltung gerne zurückgreifen.

Ortssprecher für Wolfsbach

Das ehemals eigenständige Wolfsbach ist personell derzeit nicht im Stadtrat vertreten. In solchen Fällen eröffnet die Bayerische Gemeindeordnung die Möglichkeit, einen Ortssprecher beziehungsweise eine Ortsprecherin zu wählen, der/die an den Sitzungen des Stadtrats teilnehmen und dort auch Anträge stellen kann, soweit Belange des Stadtteils Wolfsbach berührt sind.

Die Wahl eines Ortssprechers setzt voraus, dass mindestens ein Drittel der im Stadtteil ansässigen und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dies unterstützen. Ortssprecher bekleiden wie die Mitglieder des Stadtrats ein kommunales Ehrenamt. Ihre Amtszeit ist an die Wahlperiode des Stadtrats gebunden.

Eine Ortssprecherwahl für Wolfsbach ist in der aktuellen Wahlperiode noch nicht erfolgt. In solchen Fällen übt gemäß § 4 der Gemeindesatzung der/die zuständige Distriktvorsteher/in insoweit auch die Aufgaben des Ortssprechers aus. Das Amt des Distriktvorstehers von Wolfsbach bekleidet Maximilian Weiß.

Kontakt:
Maximilian Weiß
Hirschbaumstraße 9D, 95448 Bayreuth
Telefon: 0172 8310092
maximilian.weiss@ymail.com

Ortssprecher für Seulbitz

Auch das ehemals eigenständige Seulbitz ist derzeit personell nicht im Stadtrat vertreten. Die Wahl eines Ortssprechers ist für diesen Stadtteil nicht erfolgt, weshalb der Distriktvorsteher die Aufgaben des Ortssprechers wahrnimmt. Zuständiger Distriktvorsteher von Seulbitz ist Friedrich Schläger.

Kontakt:
Friedrich Schläger
Eichenlohe 16, 95448 Bayreuth
Telefon: 0921 92400 und 0171 4752029
fritz-schlaeger@t-online.de