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23.04.2024

Beim Thema Lärm Rücksicht auf die Nachbarn nehmen

Stadtverwaltung weist auf Lärmschutz bei Haus- und Gartenarbeiten hin

Des einen Freud des anderen Leid: Mit Beginn der warmen Jahreszeit zieht es viele Bayreuther Bürgerinnen und Bürger zu Haus- und Gartenarbeiten ins Freie. In den Sommermonaten finden auch verstärkt öffentliche Veranstaltungen sowie private Feste im Freien statt, die oft mit einer erheblichen Lärmbelästigung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft verbunden sein können. Die Stadtverwaltung macht deshalb auf die sogenannte Lärmbekämpfungs­verordnung der Stadt Bayreuth aufmerksam. Sie sieht unter anderem vor, dass öffentliche und private Vergnügungsveranstaltungen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen ab 22 Uhr so zu gestalten sind, dass die Nachbar­schaft nicht unnötig gestört wird.

Roter Rasenmäher auf grüner Wiese.
© Pixabay

Lärmintensive Haus- und Gartenarbeit sind demzufolge von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr sowie an Samstagen von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr zulässig. Hierunter fallen alle im Haus und Garten anfallenden Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind und die Ruhe der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit stören können, wie zum Beispiel die Benutzung von Rasenmähern. Hierzu gehören auch Bau- oder Renovierungsarbeiten, wie das Abschlagen von Fliesen, Bohren und Hämmern, Sägen und Hacken von Holz oder Schneiden von Platten. Als Garten gelten alle gärt­nerisch genutzten Flächen.

Ausgenommen sind länger andauernde Arbeiten, die nach Art und Umfang typischerweise von darauf ausgerichteten Gewerbebetrieben durch­geführt werden und die eine längere Unterbrechung nicht zulassen.

Im Rahmen ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten dürfen Freischneider (Motorsensen), Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser oder Laubsammler Montag bis Samstag nur in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.

Auch Musikinstrumente, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte dürfen in Häusern, Wohnungen und sonstigen Räumen sowie in Kraftfahrzeugen oder im Freien nur so benutzt werden, dass sie die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht belästigen.

Die Lärmbekämpfungsverordnung der Stadt Bayreuth liegt beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Wilhelm-Pitz-Straße 1, Zimmer A 1.06 a, aus und kann dort während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird auch gerne ein Exemplar ausgehändigt. Die Verordnung steht zudem auf der Homepage der Stadt Bayreuth zum Download zur Verfügung.